Werden EU-Bürger demnächst mit einem sogenannten Covid-19-Pass ausgestattet, um innerhalb der Staaten der Europäischen Union wieder Reisefreiheit zu genießen? Ende April tagten die EU-Tourismusminister im Rahmen einer Videokonferenz und der kroatische Amtsinhaber Gari Capelli erklärte im Anschluss auf Twitter: „Es wurde vereinbart, ein gemeinsames Reisedokument zu erstellen, das für alle Länder gültig ist. Außerdem wurde die Möglichkeit der Einrichtung von Touristenkorridoren in den Bereichen Straße, Schiene, Schifffahrt und Luftverkehr erörtert.“
Covid-19-Pass soll Gesundheitszustand dokumentieren
Der Covid-19-Pass oder Covid-19-Reisepass wäre ein zusätzliches Dokument zum Personalausweis oder Reisepass, das den Gesundheitszustand des Eigentümers dokumentieren soll. Auf die Frage von Reportern, ob bei der Einreise von Kroatien-Urlaubern künftig deren Immunität untersucht werde, antwortete Capelli: „Ich werde diese Details nicht diskutieren. Es wird ein gemeinsames Protokoll erstellt, dass bei Ankunft und Abreise die gleichen Regeln gelten. Alle Länder arbeiten an der Erstellung des Dokuments.“
Da der Tourismus rund 11 Prozent des BiP der EU ausmacht, sind die Tourismusminister der Mitgliedsstaaten durchaus interessiert, den Sommerurlaub 2020 zu retten. Capelli bezeichnete diesen Wirtschaftszweig als „Schlüssel zur Rettung der Volkswirtschaften“.
Preis der Wiederherstellung der Reisefreiheit
Doch was wäre der Preis für ein bisschen Wiederherstellung der Freizügigkeit in Europa? Hätte ein Immunitätsnachweis in Form eines EU-Zusatzpasses womöglich zur Folge, dass auch chronisch Kranke von der Reisefreiheit ausgeschlossen werden? Darüber hinaus oblagen Krankheitsgeschichten vor der Coronakrise der Schweigepflicht des behandelnden Arztes und nicht der Regierung. Obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Immunitätsausweis für deutsche Staatsbürger mittlerweile verworfen hat, könnte der Covid-19-Pass das vor Kurzem noch geplante Dokument auf EU-Ebene ersetzen.
Abgesehen davon, dass wissenschaftlich bis dato unklar ist, ob und wie lange Corona-Patienten nach der Genesung immun gegen das Virus sind, würde ein europäischer Immunitätspass gegen Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes verstoßen. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Freiheit der Person blieben ohne Nachweis wie schon während des Lockdowns aufgehoben.
Oder würdet Ihr einen solchen Pass ohne Protest akzeptieren, um möglichst bald wieder Urlaub in Kroatien zu machen? Kommentare sind wie immer erwünscht! Über aktuelle Bestimmungen für die Einreise nach Kroatien informiert im Übrigen das Auswärtige Amt. (as)
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